Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.

    Beschreibung

    Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 

    Bearbeitungsdauer

    Zwei bis acht Wochen. 

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Zwei bis acht Wochen. 

    Kosten

    Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

    bei Online-Antrag: 40 €

    bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

    bei Online-Antrag: 40 €

    bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Insektizid, Fungizid, Herbizid, Abwehrstoff, Pflanzenschutz, Pestizid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)