Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.
Beschreibung
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Zwei bis acht Wochen.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25.02.2021
Stichwörter
Pestizid, Fungizid, Herbizid, Insektizid, Abwehrstoff, Pflanzenschutz