• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Brütereien Zulassung

Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

Wer innergemeinschaftlich mit Zuchtgeflügel, Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchte, benötigt eine Zulassung.

Beschreibung

Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.

Formulare

Aktuell ist die Beantragung der Leistung grundsätzlich nur in papiergebundener Form möglich. Nach Absprache mit der zuständigen Stelle können der Antrag und eventuell weitere erforderliche Dokumente gegebenenfalls auch elektronisch eingereicht werden.

Voraussetzungen

Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.

Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

Verfahrensablauf

-    Antragstellung bei der zuständigen Stelle. 
-    Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle

Fristen

Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.12.2020

Version

Technisch erstellt am 24.02.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Enten, Brüterei, Zulassung von Brütereien, Zulassung, Zuchtgeflügel Nutzgeflügel Geflügelunternehmen, Gänse, Puten, Hühner

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024