Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Wer innergemeinschaftlich mit Zuchtgeflügel, Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchte, benötigt eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Ansprechpartner
39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2595
Fax: +49 5351 121-2600
Kontaktperson
Herr Dr. Tesche
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.
Formulare
Aktuell ist die Beantragung der Leistung grundsätzlich nur in papiergebundener Form möglich. Nach Absprache mit der zuständigen Stelle können der Antrag und eventuell weitere erforderliche Dokumente gegebenenfalls auch elektronisch eingereicht werden.
Voraussetzungen
Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.
Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009
- § 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009 Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
- Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle
Fristen
Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.12.2020
Stichwörter
Zuchtgeflügel Nutzgeflügel Geflügelunternehmen, Hühner, Puten, Brüterei, Zulassung, Enten, Zulassung von Brütereien, Gänse