Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Unternehmen steuerlich abmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    • gewerblichen Tätigkeit,
    • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

    • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    • Auflösung einer Körperschaft oder
    • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

    In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Finanzämtern. 

    erforderliche Unterlagen

    mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

    Fristen

    Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 20.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2021 (von: Griep, Evelyn)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Betriebsstätte, Finanzamt, Aufgabe, Verkauf Unternehmen, Beendigung, Verlegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)