• Drebber (Landkreis Diepholz, Niedersachsen)
Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

Unternehmen steuerlich abmelden

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Beschreibung

Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

  • gewerblichen Tätigkeit,
  • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
  • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

  • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  • Auflösung einer Körperschaft oder
  • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

Wenn Sie eine

  • gewerbliche Tätigkeit,
  • selbständige (freiberufliche) Tätigkeit oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

vorläufig oder endgültig einstellen bzw. verlegen, dann benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt, wenn

  • Sie Ihre Beteiligung an einer Personengesellschaft beenden,
  • eine Körperschaft (z.B. GmbH) aufgelöst wird oder
  • ein Verein oder eine Vereinigung/Vermögensmasse (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaft) aufgelöst wird.

Wenn eine Körperschaft, eine Vereinigung oder eine Vermögensmasse aufgelöst wird, bedeutet „umgehend“: innerhalb   eines Monats nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes Ihrer Tätigkeit zu beachten.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie brauchen diesbezüglich nichts weiter zu veranlassen.

In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Finanzämtern. 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Finanzämtern. 

Ansprechpartner

Finanzamt Sulingen

Adresse

Hausanschrift

Hindenburgstraße 16

27232 Sulingen

Öffnungszeiten

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi.: geschlossen  Do.: 08:00 - 12:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr ; Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi.: geschlossen  Do.: 08:00 - 12:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4271 87-0

E-Mail: Poststelle@fa-su.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2020

Technisch geändert am 04.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

Fristen

Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

Kosten

Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 20.06.2022

Version

Technisch erstellt am 23.02.2021

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Finanzamt, Beendigung, Betriebsstätte, Verlegung, Aufgabe, Verkauf Unternehmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024