Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Kontakt
Kontaktperson
Herr Fehner
Telefon Festnetz: 04441 898-1619
E-Mail: 1619@landkreis-vechta.de
Frau Hegger
Telefon Festnetz: 04441 898-2634
E-Mail: 2634@landkreis-vechta.de
Herr Steck
Telefon Festnetz: 04441 898-1616
E-Mail: 1616@landkreis-vechta.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Kosten
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020