Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten   Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde seit 01.10.2009: Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Kosten

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2021 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)