Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
Stadt Cloppenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag : 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgeramt: Montag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr Standesamt Montag: 08:30 – 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Baugenehmigungsbehörde: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Sozialamt und Schulamt: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Stadtkasse: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Persönliche Sprechzeiten der Stadtkasse: Dienstag, Donnerstag und Freitag. Am Montag und Mittwoch nur per E-Mail und Telefon.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020
Metainformation
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