Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Waffen- und Jagdbehörde

    Beschreibung

    • Erteilungen von Waffenbesitzkarten
    • Kleiner Waffenschein
    • Waffenschein
    • Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht, Pyrotechnik, Feuerwerke
    • Europäischer Feuerwaffenpass
    • Jagdbehörde im Sinne des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes
    • Erteilungen von Jagdscheinen
    • Erteilungen von Fischereischeinen

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Mo: 09.00 - 12.00 Di: 09.00 - 12.00 Mi: keine Öffnungszeiten Do: 14.00 - 18.00 Fr: 09.00 - 12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05341 8393241

    Telefon Festnetz: 05341 8393232

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2021 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)