Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte Erteilung

    Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

    Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

    Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.

    Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1134

    26898 Rhede (Ems)

    Hausanschrift

    Gerhardyweg 1

    26899 Rhede (Ems)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04964 9182-19

    E-Mail: ordnungsamt@rhede-ems.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Überweisung, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00

    Bankinstitut: Emsländische Volksbank

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2021

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten   Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde seit 01.10.2009: Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
    • ggf. Bedürfnisnachweis
    • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen
    • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechende Abnahme
    • ggf. Sicherheitsgutachten eines Schießstandsachverständigen

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

    • die erforderliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung besitzt und
    • eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
    •  

    Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

    Kosten

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Hinweise für Niedersachsen: Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024