Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.
Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.
Hinweise für Salzgitter: Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen (IES:Salzgitter)
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Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Stadtplanung
Aktuelles
Aufgabe des Fachgebietes Stadtplanung ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan als dem "vorbereitenden Bauleitplan" und den Bebauungsplänen als den "verbindlichen Bauleitplänen". Während der Flächennutzungsplan die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt, enthält der Bebauungsplan die verbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung innerhalb eines begrenzten Teilgebiets.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termin nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stadt Salzgitter - Waffen- und Jagdbehörde
Beschreibung
- Erteilungen von Waffenbesitzkarten
- Kleiner Waffenschein
- Waffenschein
- Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht, Pyrotechnik, Feuerwerke
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Jagdbehörde im Sinne des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes
- Erteilungen von Jagdscheinen
- Erteilungen von Fischereischeinen
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Mo: 09.00 - 12.00 Di: 09.00 - 12.00 Mi: keine Öffnungszeiten Do: 14.00 - 18.00 Fr: 09.00 - 12.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 05341 8393241
Telefon Festnetz: 05341 8393232
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
- ggf. Bedürfnisnachweis
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen
- ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechende Abnahme
- ggf. Sicherheitsgutachten eines Schießstandsachverständigen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Kosten
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Hinweise für Niedersachsen: Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020