Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte Erteilung

    Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

    Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

    Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.

    Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.

    Hinweise für Salzgitter: Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Stadtplanung

    Aktuelles

    Aufgabe des Fachgebietes Stadtplanung ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan als dem "vorbereitenden Bauleitplan" und den Bebauungsplänen als den "verbindlichen Bauleitplänen". Während der Flächennutzungsplan die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt, enthält der Bebauungsplan die verbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung innerhalb eines begrenzten Teilgebiets.

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termin nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: planung@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8394109

    Telefon Festnetz: 05341 8393527

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020

    Technisch geändert am 18.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Salzgitter - Waffen- und Jagdbehörde

    Beschreibung

    • Erteilungen von Waffenbesitzkarten
    • Kleiner Waffenschein
    • Waffenschein
    • Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht, Pyrotechnik, Feuerwerke
    • Europäischer Feuerwaffenpass
    • Jagdbehörde im Sinne des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes
    • Erteilungen von Jagdscheinen
    • Erteilungen von Fischereischeinen

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Mo: 09.00 - 12.00 Di: 09.00 - 12.00 Mi: keine Öffnungszeiten Do: 14.00 - 18.00 Fr: 09.00 - 12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05341 8393241

    Telefon Festnetz: 05341 8393232

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
    • ggf. Bedürfnisnachweis
    • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen
    • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechende Abnahme
    • ggf. Sicherheitsgutachten eines Schießstandsachverständigen

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

    • die erforderliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung besitzt und
    • eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
    •  

    Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

    Kosten

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Hinweise für Niedersachsen: Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024