• Osnabrück (Niedersachsen)
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Beschreibung

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Ansprechpartner

Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Adresse

Hausanschrift

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 501-2183

Fax: 0541 501-62183

E-Mail: Veterinaerdienst@Lkos.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Voraussetzungen

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

Kosten

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

Mindestens betragen Sie 150 €.

Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

Mindestens betragen Sie 150 €.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

Version

Technisch erstellt am 10.02.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Küchenschaben, Kakerlaken, Hygieneschädlinge, Gesundheitsschädlinge, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024