Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

    Beschreibung

    Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

    Hinweise für Salzgitter: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung (IES:Salzgitter)

    Hinweise für Salzgitter: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Gesundheit

    Aktuelles

    Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen des Gesundheitsamtes.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar. 

    Kontakt

    E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Fax: 05341 8392060

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
      • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
      • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
      • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
      • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

    Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

    Voraussetzungen

    Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

    Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

    Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

    Kosten

    Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

    Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

    Mindestens betragen Sie 150 €.

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

    Mindestens betragen Sie 150 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Küchenschaben, Kakerlaken, Hygieneschädlinge, Gesundheitsschädlinge, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024