Ergänzungsschule Anerkennung

    Ergänzungsschule, staatliche Anerkennung beantragen

    Die Anerkennung einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Standorte: Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück) beantragen.

    Beschreibung

    Als Träger einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie die Anerkennung Ihrer Schule beantragen.

    Sofern eine berufsbildende Ergänzungsschule vollständig für einen bestimmten Beruf ausbildet, kann mit der Anerkennung gestattet werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung erhalten, den Zusatz „geprüfte/r“ vor der an Ihrer Schule erworbenen Berufsbezeichnung zu führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühleneschweg 8

    49090 Osnabrück

    Postanschrift

    Postfach 35 69

    49025 Osnabrück

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 7:30 - 16:00 Uhr Di. 7:30 - 16:00 Uhr Mi. 7:30 - 16:00 Uhr Do. 7:30 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 541 77046-444

    Fax: +49 541 77046-300

    E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1464

    27781 Wildeshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-560

    E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de

    Bankverbindung

    Landkreis Oldenburg

    Empfänger: Landkreis Oldenburg

    IBAN: DE 73280501000029433000

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2009 (von: Marion Helms)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dem schriftlichen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen / Angaben bei:

    • Schulträger (Bezeichnung, Rechtsform, Kontaktdaten)
    • Konkrete Bezeichnung der Ergänzungsschule für die die Verleihung beantragt wird
    • Datum der Bestätigung der Anzeige der Ergänzungsschule nach § 158 Abs. 2 NSchG durch die zuständige Schulbehörde
    • Datum der Aufnahme des Schulbetriebs
    • aktuelle Schülerliste/Schülerzahl
    • Übersicht über die Lehrkräfte mit Nachweisen über deren Qualifikation und Angaben zu Fächern / Lernbereichen, in denen ihr Einsatz vorgesehen ist.
    • Angaben zur Schulleitung (Nachweise über Qualifikation, Erweitertes Führungszeugnis)
    • Lehrplan, aus dem sich die Dauer der Ausbildung und die Zahl der Unterrichtsstunden ergeben
    • Prüfungsordnung
    • bei allgemeinbildenden Schulen:
      wird an der Ergänzungsschule als Schulabschluss das „International Baccalaureate Diplome / Diplôme du Baccalauréat International“ vergeben?
    • bei berufsbildenden Schulen:
      für welchen Beruf dient die Ausbildung in der Ergänzungsschule?
    • Ggf. zusätzliche Angaben für Ausbildungsstätten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
      (Erfolgt eine umfassende Ausbildung in wenigstens drei der im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt auftretenden Behandlungsmöglichkeiten und um welche Behandlungsmöglichkeiten handelt es sich dabei?)

    Formulare

    Ein Antrag wäre schriftlich oder elektronisch (mit Unterschrift im pdf-Format) einzureichen

    Voraussetzungen

    • Unterricht nach einem genehmigten Lehrplan
    • Abschlussprüfung nach einer genehmigten Prüfungsordnung unter Vorsitz einer / eines Beauftragten der Schulbehörde

    Bei allgemein bildenden Ergänzungsschulen:

    • Es wird das „International Baccalaureate Diplome/Diplôme du Baccalauréat International“ vergeben

    Bei berufsbildenden Ergänzungsschulen:

    Der Schulbesuch dient der Ausbildung für einen bestimmten Beruf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

    Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

    Verfahrensablauf

    • Nachdem die Antragsunterlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingereicht wurden, überprüft dieses die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen und erteilt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Anerkennung.
    • Falls erforderlich können fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nachgefordert werden.
    • Bei allen Fragen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens können Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.

    Fristen

    Achtung: behördeninterne Frist nach § 161 Abs. 4 NSchG

    Hat die Schulbehörde über einen Antrag auf Verleihung der Anerkennung nicht spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entscheiden, so gilt die Anerkennung als erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    ungefähr 3 Monate (sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen)

    Kosten

    • Verfahrensgebühr
    • gegebenenfalls weitere Kosten für erforderliche Unterlagen oder Gutachten

    Die Verwaltungsgebühr bemisst sich in Niedersachsen nach dem zeitlichen Aufwand. Der Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung sieht einen Gebührenrahmen vor (Stand Nov. 2020: 350 bis 2.000 €)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium  am 29.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2021 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)