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Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen
Handwerksbetriebe können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese berechtigt zum Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkscheinautomaten oder Parkscheibe) ohne Höchstparkdauer und ohne Lösen eines Parkscheins. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.
Handwerksbetriebe können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese berechtigt zum Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkscheinautomaten oder Parkscheibe) ohne Höchstparkdauer und ohne Lösen eines Parkscheins. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.
Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen
Untere Verkehrsbehörde
Untere Verkehrsbehörde
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04471 185-0
Fax: 04471 185-101
Kontaktperson
Frau Luisa Meyer
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
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Antrag
Antrag
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
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- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Rechtsbehelf
Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dieses kann mündlich, schriftlich (E-Mail) oder telefonisch erfolgen.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dieses kann mündlich, schriftlich (E-Mail) oder telefonisch erfolgen.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen
35 Euro
35 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkausweis, parken, Handwerker, Handwerkernotdienst, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Parkberechtigung, Parkschein, Straßenverkehr
Metainformation
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker Ausnahmegenehmigung Parken Pflegedienst Parkberechtigung Handwerker Parkberechtigung Pflegedienst Parkausweis Handwerker Parkausweis Pflegedienst in Niedersachsen