Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker Ausnahmegenehmigung Parken Pflegedienst Parkberechtigung Handwerker Parkberechtigung Pflegedienst Parkausweis Handwerker Parkausweis Pflegedienst

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    Allgemeine Informationen

    Handwerksbetriebe können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese berechtigt zum Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkscheinautomaten oder Parkscheibe) ohne Höchstparkdauer und ohne Lösen eines Parkscheins. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.



    Allgemeine Informationen

    Handwerksbetriebe können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese berechtigt zum Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkscheinautomaten oder Parkscheibe) ohne Höchstparkdauer und ohne Lösen eines Parkscheins. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    Untere Verkehrsbehörde

    Untere Verkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Sevelter Str. 8

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 185-0

    Fax: 04471 185-101

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Webservice, Stadt Cloppenburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Cloppenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    Antrag

    Antrag

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dieses kann mündlich, schriftlich (E-Mail) oder telefonisch erfolgen.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dieses kann mündlich, schriftlich (E-Mail) oder telefonisch erfolgen.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Cloppenburg: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker beantragen

    35 Euro

    35 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkausweis, parken, Handwerker, Handwerkernotdienst, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Parkberechtigung, Parkschein, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)