Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
Betriebe des Sanitär-, Elektro-, Heizungs-, Glaser- und Tischlerhandwerks können für den Einsatz ihrer Service- und Werkstattwagen Parkgenehmigungen für das Stadtgebiet erhalten.
Voraussetzungen
Für Reparatur- und Montagearbeiten beim Kunden müssen entsprechend ausgestattete Service- und Werkstattfahrzeuge eingesetzt werden
und
es ist nicht möglich oder zumutbar, das Material und Werkzeug beim Kunden auszuladen und dann das Fahrzeug entfernt zu parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.
Ansprechpartner
Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
- Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge (amtliches Kennzeichen, Größe, Fahrzeugtyp)
- Beschreibung der handwerklichen Tätigkeit
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Rechtsbehelf
Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist befristet für ein Jahr gültig. Der formlose Antrag kann persönlich, per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Für den Einsatz von Fahrzeugen in der Fußgängerzone kann grundsätzlich nur eine ortsgebundene Einzelgenehmigung beantragt werden. Ortsgebundene Einzelgenehmigungen können auch kurzfristig telefonisch beantragt werden.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
- Allgemeine Ausnahmegenehmigung, befristet für ein Jahr: 140 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 50 Euro
- Ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung für den jeweiligen Einsatz: 15 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Regionaler Handwerkerparkausweis, Straßenverkehr, Handwerkernotdienst, parken, Parkschein, Parkausweis, Parkberechtigung, Handwerker, Pflegedienst, Ausnahmegenehmigung