Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehr und Beiträge (5.2)

    Beschreibung

    Bereich - Verkehr

    Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 "Verkehr und Beiträge" nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.

    Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.

    Bereich - Beiträge

    Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.

    Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
    Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
    Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:

    - Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete "Cuxhaven-Ritzebüttel" und "Cuxhaven-Lehfeld" (Förderprogramm "Soziale Stadt"); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkberechtigung, parken, Parkschein, Parkausweis, Handwerker, Regionaler Handwerkerparkausweis, Pflegedienst, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English