Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker Ausnahmegenehmigung Parken Pflegedienst Parkberechtigung Handwerker Parkberechtigung Pflegedienst Parkausweis Handwerker Parkausweis Pflegedienst

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

    Die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover ist nur im Stadtgebiet Hannover für die Erteilung von Parkausweisen für Pflegedienste zuständig. Für Handwerker übernimmt sie diese Aufgabe für die gesamte Region Hannover.

    Die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover ist nur im Stadtgebiet Hannover für die Erteilung von Parkausweisen für Pflegedienste zuständig. Für Handwerker übernimmt sie diese Aufgabe für die gesamte Region Hannover.

    Ansprechpartner

    66.12 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rundestr. 6

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31201

    Fax: +49 511 168-31230

    E-Mail: 66.12@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten: . Führerscheinangelegenheiten: 0511/168-40706 Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Allgemeines: 0511/168-45539 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text) 0511/168-31215 Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen 0511/168-31217 Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum 0511/168-31201

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2021

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkausweis, parken, Handwerker, Pflegedienst, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Handwerkernotdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024