• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

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Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Beschreibung

Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Formulare

  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Fristen

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden

Kosten

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

Version

Technisch erstellt am 27.01.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Sozialdienst, Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Gemeinnützige Einrichtung, Parkschein, Allgemeiner Sozialer Dienst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024