Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Beschreibung
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.
Hinweise für Delmenhorst: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
- in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
Zuständigkeit
- in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
- in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
Ansprechpartner
Umwelt
Beschreibung
Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Umweltamt, Umweltschutz
Wasserwirtschaft
Beschreibung
Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums steht der Gewässer- und Bodenschutz. Ziel ist es hierbei, die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Bestandteile des Naturhaushaltes und damit als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern. Auf Basis einschlägiger Gesetze und Bestimmungen genehmigt und überwacht der Fachdienst:
- Kleinkläranlagen
- Grundwasserabsenkungen
- Einleitungen in Gewässer
- VAwS - Angelegenheiten
- Altlasten
- Hochwasserschutzanlagen
- Indirekteinleiter
- Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoff
Der Fachdienst Umwelt gewährleistet einen 24–Stunden-Notdienst, der über die Zentrale der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin ist der Fachdienst Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen zur Stadtentwässerung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.
Voraussetzungen
Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet. Näheres regeln die Länder.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ist nicht vorhanden.
Verfahrensablauf
Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.
Fristen
- Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.
Kosten
Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 04.07.2025
Stichwörter
Wasserversorger, Geothermie, Wassercent, Durchlaufkühlung, Entgeltpflicht, Messeinrichtung, Wasserentnahme, hocheffiziente KWK-Anlagen, Kreislaufkühlung, Wasserentnahmeentgelt, Grundwasser, oberirdisches Gewässer, Oberflächenwasser, Entgeltsatz, Brunnen, Wasserpfennig, Wasserentnahmeabgabe, Grundwasserentnahme