Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

    Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder  dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Beschreibung

    Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

    Hinweise für Delmenhorst: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
    • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

    Zuständigkeit

    • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
    • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 1

    27749 Delmenhorst

    Stadthaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 991156

    Fax: 04221 991256

    E-Mail: umwelt@delmenhorst.de

    Stichwörter

    Umweltamt, Umweltschutz

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2012

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums steht der Gewässer- und Bodenschutz. Ziel ist es hierbei, die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Bestandteile des Naturhaushaltes und damit als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern. Auf Basis einschlägiger Gesetze und Bestimmungen genehmigt und überwacht der Fachdienst:

    • Kleinkläranlagen
    • Grundwasserabsenkungen
    • Einleitungen in Gewässer
    • VAwS - Angelegenheiten
    • Altlasten
    • Hochwasserschutzanlagen
    • Indirekteinleiter
    • Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoff

    Der Fachdienst Umwelt gewährleistet einen 24–Stunden-Notdienst, der über die Zentrale der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin ist der Fachdienst Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen zur Stadtentwässerung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 1

    27749 Delmenhorst

    Stadthaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992861

    Fax: 04221 991256

    E-Mail: wasserwirtschaft@delmenhorst.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2017

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

    Voraussetzungen

    Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet. Näheres regeln die Länder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ist nicht vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.

    Fristen

    • Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

    Kosten

    Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 04.07.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2021

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Wasserversorger, Geothermie, Wassercent, Durchlaufkühlung, Entgeltpflicht, Messeinrichtung, Wasserentnahme, hocheffiziente KWK-Anlagen, Kreislaufkühlung, Wasserentnahmeentgelt, Grundwasser, oberirdisches Gewässer, Oberflächenwasser, Entgeltsatz, Brunnen, Wasserpfennig, Wasserentnahmeabgabe, Grundwasserentnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024