Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.
Beschreibung
Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.
Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich
- bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
- bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
- bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
- bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.
Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
zuständige Stelle
Hinweise für Niedersachsen: Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Niedersachsen: Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise für Niedersachsen: Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Die Antragstellung ist kostenlos.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.12.2020
Stichwörter
Tagespflege, gesetzlich Pflegeversicherte, teilstationäre Versorgung, teilstationäre Pflege