Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronikschrott-Elektroschrott

    Allgemeine Informationen

    Elektro- und Elektronikschrott richtig entsorgen!

    Was ist eigentlich Elektro- oder Elektronikschrott? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dies Elektroaltgeräte sind, die ein Kabel für eine Steckdose haben oder mit einem Akku/einer Batterie betrieben werden. Wohin also mit dem kaputten Föhn, Rasierer, Akkuschrauber, Fernseher oder der defekten Gartenlampe? Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht unter anderem vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte getrennt erfasst und einer Verwertung/sicheren Entsorgung zugeführt werden müssen. Die Hersteller der Geräte sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und sicher zu entsorgen, zu verwerten.

    Abgabemöglichkeiten beim AWB für private Haushalte

    In Ihrer Nähe gibt es zwei Wertstoffannahmestellen vom AWB, bei denen Sie Ihre alten Geräte bequem und kostenlos abgeben können. Oder schauen Sie im Abfuhrkalender nach, wann das Schadstoffmobil bei Ihnen zur kostenlosen Entsorgung von Problem- und schadstoffhaltigen Abfällen, also auch Elektroaltgeräten, in Ihrer Nähe parkt oder wann es das nächste Mal in Ihrem Stadtteil vorbeikommt. Bitte beachten - bei der mobilen Schadstoffsammlung können nur kleine Elektrogeräte abgegeben werden, keine Fernseher, Kühlschranke oder ähnliches.

    Gesetzliche Regelungen seit Juli 2022

    Der Gesetzgeber hat inzwischen weitere Möglichkeiten geschaffen, wie Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig und umweltgerecht entsorgen können, wenn Sie nicht die kommunalen Sammelstellen nutzen können.

    • Sie können bis zu drei Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgeben. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern und seit dem 1. Juli 2022 auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Woher sollen Sie wissen, wie groß das Geschäft ist? Einfach mal an der Kasse fragen, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen Bescheid.
    • Großgeräte müssen immer kostenfrei zurückgenommen werden, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.

    Tipp

    Egal ob Smartphone, Laptop oder eine moderne elektrische Zahnbürste, viele Elektrogeräte lassen sich reparieren und es muss nicht immer das neueste Gerät sein. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer Ihrer Elektrogeräte schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt.

    Eins ist völlig klar! Elektroaltgeräte nie über die Restabfalltonne entsorgen. Es ist verboten und durch die falsche Entsorgung gehen wichtige Rohstoffe verloren, dadurch wird die Umwelt unnötig belastet.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elektronikschrott



    Allgemeine Informationen

    Elektro- und Elektronikschrott richtig entsorgen!

    Was ist eigentlich Elektro- oder Elektronikschrott? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dies Elektroaltgeräte sind, die ein Kabel für eine Steckdose haben oder mit einem Akku/einer Batterie betrieben werden. Wohin also mit dem kaputten Föhn, Rasierer, Akkuschrauber, Fernseher oder der defekten Gartenlampe? Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht unter anderem vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte getrennt erfasst und einer Verwertung/sicheren Entsorgung zugeführt werden müssen. Die Hersteller der Geräte sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und sicher zu entsorgen, zu verwerten.

    Abgabemöglichkeiten beim AWB für private Haushalte

    In Ihrer Nähe gibt es zwei Wertstoffannahmestellen vom AWB, bei denen Sie Ihre alten Geräte bequem und kostenlos abgeben können. Oder schauen Sie im Abfuhrkalender nach, wann das Schadstoffmobil bei Ihnen zur kostenlosen Entsorgung von Problem- und schadstoffhaltigen Abfällen, also auch Elektroaltgeräten, in Ihrer Nähe parkt oder wann es das nächste Mal in Ihrem Stadtteil vorbeikommt. Bitte beachten - bei der mobilen Schadstoffsammlung können nur kleine Elektrogeräte abgegeben werden, keine Fernseher, Kühlschranke oder ähnliches.

    Gesetzliche Regelungen seit Juli 2022

    Der Gesetzgeber hat inzwischen weitere Möglichkeiten geschaffen, wie Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig und umweltgerecht entsorgen können, wenn Sie nicht die kommunalen Sammelstellen nutzen können.

    • Sie können bis zu drei Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgeben. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern und seit dem 1. Juli 2022 auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Woher sollen Sie wissen, wie groß das Geschäft ist? Einfach mal an der Kasse fragen, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen Bescheid.
    • Großgeräte müssen immer kostenfrei zurückgenommen werden, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.

    Tipp

    Egal ob Smartphone, Laptop oder eine moderne elektrische Zahnbürste, viele Elektrogeräte lassen sich reparieren und es muss nicht immer das neueste Gerät sein. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer Ihrer Elektrogeräte schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt.

    Eins ist völlig klar! Elektroaltgeräte nie über die Restabfalltonne entsorgen. Es ist verboten und durch die falsche Entsorgung gehen wichtige Rohstoffe verloren, dadurch wird die Umwelt unnötig belastet.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elektronikschrott



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Wehdestraße 70

    26123 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3148

    E-Mail: info@awb-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt die Sammlung der Rest- und Bioabfälle sowie die Straßenreinigung durch. Sperrmüll und Grüngut werden ebenfalls abgefahren. Zu den weiteren Aufgaben zählen der Betrieb der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 (ehemals Holler Landstraße 402), und der Wertstoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg, der Streu- und Schneeräumdienst im Winter und die Unterhaltung des städtischen Fuhrparks. Eine Übersicht der verschiedenen Öffnungszeiten der unterschiedlichen Standorte finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronikschrott-Elektroschrott

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronikschrott-Elektroschrott

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg bietet privaten Haushalten und dem Kleingewerbe folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten an:

    Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg bietet privaten Haushalten und dem Kleingewerbe folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten an:

    Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.

    Kosten

    • keine

    Hinweise für Niedersachsen: Elektroschrott Entsorgung

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronikschrott-Elektroschrott

    Ihre Daten gehören Ihnen. Daher sind Sie verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektro-Altgeräten (zum Beispiel Handy, Computer) vor der Entsorgung zu löschen.

    Ihre Daten gehören Ihnen. Daher sind Sie verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektro-Altgeräten (zum Beispiel Handy, Computer) vor der Entsorgung zu löschen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektromüll, Elektroschrott, Abfall, E-Schrott, Sondermüll, Wertstoffhof, Sonderabfälle, Müll, Elektronikschrott, Produktverantwortung, Altgeräte, Wertstoff, Rücknahme, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)