Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Der Landkreis nimmt alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück.
    Großgeräte müssen online oder per Vordruck zur Abholung angemeldet werden. Die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).



    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Der Landkreis nimmt alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück.
    Großgeräte müssen online oder per Vordruck zur Abholung angemeldet werden. Die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden Elektrogroßgeräte (Abmaße über 50 cm) von Privathaushalten nach Anmeldung abgeholt. Kleinere Elektrogeräte können an mehreren Sammelstellen abgegeben werden.

    Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden Elektrogroßgeräte (Abmaße über 50 cm) von Privathaushalten nach Anmeldung abgeholt. Kleinere Elektrogeräte können an mehreren Sammelstellen abgegeben werden.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 49

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-3160

    Fax: 04261 983-3199

    E-Mail: abfallwirtschaft@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Eine Anmeldung muss online oder schriftlich vorgenommen werden. 

    Eine Anmeldung muss online oder schriftlich vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Wartezeit auf einen Abholtermin liegt bei ca. drei Wochen, kann in Hochphasen aber auch länger sein.

    Die Wartezeit auf einen Abholtermin liegt bei ca. drei Wochen, kann in Hochphasen aber auch länger sein.

    Kosten

    • keine

    Hinweise für Niedersachsen: Elektroschrott Entsorgung

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektromüll, Elektroschrott, Abfall, E-Schrott, Sondermüll, Wertstoffhof, Sonderabfälle, Müll, Elektronikschrott, Produktverantwortung, Altgeräte, Wertstoff, Rücknahme, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)