Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Hinweise für Harburg: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Anmeldung von Sperrmüll zur Abholung ist über das Serviceportal nun auch online möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- keine
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Harburg: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Für die Abholung werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Rücknahme, Müll, Elektromüll, Sonderabfälle, Abfall, Sonderabfall, Elektroschrott, Elektronikschrott, Wertstoffhof, Altgeräte, Wertstoff, Produktverantwortung, E-Schrott, Sondermüll