• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Beschreibung

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

zuständige Stelle

Apothekerkammer Niedersachsen

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Telefon: 0511 39099-0

Telefax: 0511 39099-36

E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

Homepage:

http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de

Zuständigkeit

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Ansprechpartner

Apothekerkammer Niedersachsen

Adresse

Postanschrift

Postfach 11 09 52

30103 Hannover

Hausanschrift

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 390-990

Fax: 0511 390-99-36

E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

Version

Technisch erstellt am 31.03.2010

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Keine bundesweit einheitliche Regelung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

Version

Technisch erstellt am 04.01.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Notstand Arzneimittelversorgung, Apotheke ohne Labor, Zweigapotheke, Betriebserlaubnis Zweigapotheke

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024