Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Für Lilienthal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
- Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde
Fristen
Es gibt keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Variiert
Kosten
Gebühr 15.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lilienthal: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
Seit dem 01. Januar 2014 hat die Gemeinde Lilienthal keinen eigenen Standesamtsbezirk mehr. Es gibt seit dem einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit den Gemeinden Worpswede und Grasberg. Der Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung „Standesamtsbezirk Worpswede“ und hat seinen Sitz im Rathaus Worpswede.
Die Daten dieser Internetseite werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt und können von der Gemeinde Lilienthal nicht im Detail an die individuellen Regelungen des Standesamts Worpswede angepasst werden. Bitte suchen Sie daher auf der unten aufgeführten Internetseite der Gemeinde Worpswede nach ihren Informationen.
Seit dem 01. Januar 2014 hat die Gemeinde Lilienthal keinen eigenen Standesamtsbezirk mehr. Es gibt seit dem einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit den Gemeinden Worpswede und Grasberg. Der Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung "Standesamtsbezirk Worpswede" und hat seinen Sitz im Rathaus Worpswede.
Die Daten dieser Internetseite werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt und können von der Gemeinde Lilienthal nicht im Detail an die individuellen Regelungen des Standesamts Worpswede angepasst werden. Bitte suchen Sie daher auf der unten aufgeführten Internetseite der Gemeinde Worpswede nach ihren Informationen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbefall, Sterbefallurkunde, Bestattung, Todesfall, Zurückstellen der Beurkundung, Sterbefallanzeige, Tod, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung