Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2-4

    26427 Esens

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Marktplatz - mit Parkscheibe.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Rathausgebäude.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04971 20666

    Telefon Festnetz: 04971 206-45(Edith Abken - Standesamt)

    E-Mail: Edith.Abken@Esens.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Esens

    Empfänger: Samtgemeinde Esens

    IBAN: DE52 2855 0000 0001 0006 60

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • deutsche Sterbeurkunde
    • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
    • Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
    • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    mehrsprachiges Formular, Sterbeurkunde mehrsprachig, Übersetzungshilfe, EU-ApostillenVO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de