Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • deutsche Sterbeurkunde
    • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
    • Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
    • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übersetzungshilfe, mehrsprachiges Formular, EU-ApostillenVO, Sterbeurkunde mehrsprachig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de