Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Lehrte - Sachgebiet Standesamt

    Beschreibung

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für das Standesamt:

    https://www.lehrte.de/de/aktuelles/online-terminvergabe.html  

    Für dort nicht genannte Dienstleistungen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. 

    Hinweis: Ab April 2024 bis Oktober 2024 bietet das Standesamt Lehrte auch an jedem 3. Samstag im Monat Trauungen an.

    Zur Vorbereitung der Anmeldung von Eheschließungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

    Nach Übersendung des Kontaktformulars werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Das Standesamt Lehrte ist in allen Lebenslagen gerne für Sie da. Neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen nimmt die beratende Tätigkeit einen großen Teil unserer vielseitigen Arbeit ein.

    Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung, Urkundenausstellung aus den Registern, Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritt und über zahlreiche Namenserklärungen. Immer individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Urkunden, die sich auf Geburten vor über 110 Jahren, Eheschließungen vor über 80 Jahren und Sterbefällen vor über 30 Jahren beziehen, bekommen Sie aufgrund der Abgabefristen im Stadtarchiv .

    Das Standesamt befindet sich im Rathaus Lehrte im Erdgeschoss in den Räumen 16 bis 18, ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

    Nachfolgend finden Sie unsere Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31275 Lehrte

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    53.02 - Amtsärztliche Untersuchung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstr. 2-3

    30171 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61648986

    Fax: 0511 61623175

    E-Mail: amtsaerztliche-begutachtung@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • deutsche Sterbeurkunde
    • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
    • Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
    • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    mehrsprachiges Formular, Sterbeurkunde mehrsprachig, Übersetzungshilfe, EU-ApostillenVO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de