Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Aktuelles
Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.
Beschreibung
Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:
Rathaus
- Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
- Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.
Kemenate
- Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
- Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.
Schloss Richmond
- Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
- Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3309
38023 Braunschweig
Stadt Braunschweig
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) Kirchenaustritt Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Kontaktperson
Urkundenstelle
Frau Körner
Frau Anders
Frau Saracoglu
Frau Barnstorff
Herr Bastanzhyiev
Frau Schell
Stichwörter
Öffnungszeiten Standesamt, Erreichbarkeit Standesamt, Selbstbestimmungsgesetz
erforderliche Unterlagen
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Voraussetzungen
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
Fristen
Keine
Kosten
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde: Gebühr 10.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.12.2020
Stichwörter
Übersetzungshilfe, EU-ApostillenVO, mehrsprachiges Formular, Sterbeurkunde mehrsprachig