Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

    Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

    Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

    Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Braunschweig: Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem Seeschiff im Ausland (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Stadt Berlin - Standesamt I

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 22.05.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Adresse

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Postfachadresse

    Postfach 3309

    38023 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag

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    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
    • Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen 
    • Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen 
    • Die verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland 
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus 

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Kosten

    Gebühr 30.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Marine, Erstbeurkundung, Bundeswehr, Erstregistrierung, Sterbefall im Ausland, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Nachbeurkundung, Bundesflagge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de