Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

    Beschreibung

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

    • die Approbation vorliegen

    und

    • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

    Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

    Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Freundallee 9a

    30173 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 9096-0

    Fax: 0511 9096-199

    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

    Internet

    Formulare

    Auswahl Anbieter anerkannter Kurse
    Antrag Ermächtigung nach § 175 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde
    • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte"
    • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

    Voraussetzungen

    Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

    • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
    • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte" und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

    nachweist.

    Die Fachkunde besteht aus

    • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
    • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
    • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

    Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

    Kosten

    Gebühr 250.00 EUR

    Weitere Informationen

    Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  

    Unterstützende Institutionen

    Die Fachkunde im Strahlenschutz erteilt die Ärztekammer Niedersachsen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ermächtigung, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz, ärztliche Überwachung, Arbeitsschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de