• Bad Lauterberg im Harz (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

Beschreibung

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 

Hinweise für Niedersachsen: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

Hinweise für Niedersachsen: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Adresse

Hausanschrift

Freundallee 9a

30173 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 9096-0

Fax: 0511 9096-199

E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

Internet

Formulare

Antrag Ermächtigung nach § 175 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 24.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.

Hinweise für Niedersachsen: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Hinweise für Niedersachsen: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Fristen

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

Kosten

Gebühr 250,00 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Gebühr 250,00 EUR

Weitere Informationen

Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  

Unterstützende Institutionen

Die Fachkunde im Strahlenschutz erteilt die Ärztekammer Niedersachsen. 

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020

Version

Technisch erstellt am 08.12.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsmedizin, Ermächtigung, Strahlenschutz, ärztliche Überwachung, Arbeitsschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024