Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Einsicht in das Güterrechtsregister

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

    Beschreibung

    Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht, bei dem die Eintragung im Güterrechtsregister erfolgt ist

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Müller-Straße 34

    26919 Brake (Unterweser)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04401 109-111

    Telefon Festnetz: 04401 109-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • evtl. Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung der Einsichtnahme ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§§ 58 ff FamFG).

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist..

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Ein Antrag wird i.d.R. innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
    • Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

    Kosten

    • Die Einsicht ist gebührenfrei.
    • Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

    Einsicht: Gebühr kostenfrei

    Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen (einfache Abschrift): Gebühr 10.00 EUR

    Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen (beglaubigte Abschrift): Gebühr 20.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Abschrift der Eintragung, Gütertrennung, Aufhebung, Gütergemeinschaft, Einsicht in das Güterrechtsregister, Änderung, gesetzlicher Güterstand, Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Einsicht Güterrechtsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English