Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen

    Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.

    Beschreibung

    Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

    Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

    Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

    Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

    Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

    Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.     


    Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:

    • AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
    • Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
    • Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
    • Aufsicht über Heilpraktiker
    • Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
    • Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
    • Beratung für Eltern
    • Beratung zu Reisemedizin
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    • Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
    • Erfassung und Aufsicht der Hebammen
    • Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
    • Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
    • Infektionsschutz
    • Jugendzahnpflege
    • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    • Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
    • Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
    • Schuleingangsuntersuchungen
    • Tuberkuloseberatung
    • Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
    • Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
    • Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
    • Überwachung der Trinkwasserqualität
    • Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
    • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Rahlande 15

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)

    Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

    Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

    Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

    Fristen

    Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.

    Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .

    Bemerkungen

    Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English