Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.
Beschreibung
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.
Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt
Beschreibung
Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.
Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.
Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.
Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:
- AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
- Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
- Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- Aufsicht über Heilpraktiker
- Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
- Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
- Beratung für Eltern
- Beratung zu Reisemedizin
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
- Erfassung und Aufsicht der Hebammen
- Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
- Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
- Infektionsschutz
- Jugendzahnpflege
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
- Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
- Schuleingangsuntersuchungen
- Tuberkuloseberatung
- Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
- Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)
Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.
Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.
Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Fristen
Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.
Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .
Bemerkungen
Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.08.2023