• Melle (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

Beschreibung

Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

-           Ärztliche Behandlungen

-           Krankenpflege

-           Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

-           Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
 

Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) - Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Mittelstraße 51

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 28876380-0

Fax: 030 28876380-8

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 28.01.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Voraussetzungen

Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Fristen

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Kosten

Keine

Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.  

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30.10.2020

Version

Technisch erstellt am 16.11.2020

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Unfallversicherung, Unfallversicherungsleistung, Medizinische Rehabilitation, Rehabilitation, Reha-Klinik, Erwerbsfähigkeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024