Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
    Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


    Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

    Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

    -           Ärztliche Behandlungen

    -           Krankenpflege

    -           Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

    -           Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
     

    Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

    Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) - Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 51

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 28876380-8

    Telefon Festnetz: 030 28876380-0

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Voraussetzungen

    Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Kosten

    Keine

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Stichwörter

    Medizinische Rehabilitation, Unfallversicherung, Unfallversicherungsleistung, Reha-Klinik, Erwerbsfähigkeit, Rehabilitation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English