Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer
Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Hilflosigkeit wird zum Beispiel bei diesen als Schädigungsfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen angenommen:
- Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
- Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
- Hirnschäden, Anfall-Leiden, geistige Behinderung und Psychosen, wenn diese Gesundheitsstörungen allein einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 100 bedingen
- Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits
Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage gelten die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze.
Sie gelten als hilflos, wenn Sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
Dies gilt auch, wenn:
- die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist
oder
- die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen ist durch den Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung übertragen worden. Das sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Linie:- Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)
Fax: 05121 304-611
Internet
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (Gutachten des medizinischen Dienstes der Kranken-/Pflegekasse, falls vorhanden)
Voraussetzungen
- Hilflosigkeit muss vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel im Wege einer versorgungsärztlichen Begutachtung (unter Umständen im Rahmen eines Hausbesuchs).
Kosten
Keine
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.11.2020
Stichwörter
Querschnittslähmung, Pflegezulage, Kriegsopfer, Hirnschäden, Hilflosigkeit, Fremde Hilfe, Blindheit