Taxigenehmigung Erteilung
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt und der großen und selbstständigen Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Maike Bielert
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
E-Mail: maike.bielert@wesermarsch.de
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-419
Telefon Festnetz: 419
Fax: 04401 927-100
E-Mail: melanie.busche@wesermarsch.de
Frau Hella Büsing
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-432
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 432
E-Mail: hella.buesing@wesermarsch.de
Frau Birgit Decker
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
E-Mail: birgit.decker@wesermarsch.de
Herr Leon Decker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 295
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-295
E-Mail: leon.decker@wesermarsch.de
Frau Sabine Dierks
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-605
Telefon Festnetz: 605
E-Mail: sabine.dierks@wesermarsch.de
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-365
Telefon Festnetz: 365
Fax: 04401 927-100
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 460
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-382
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 485
Telefon Festnetz: 04401 927-485
Fax: 04401 927-100
E-Mail: rolf.kuhn@wesermarsch.de
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-420
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 420
E-Mail: andrea.luers@wesermarsch.de
Frau Ines Mannagottera
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-257
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 257
E-Mail: ines.mannagottera@wesermarsch.de
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Telefon Festnetz: 226
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-346
Telefon Festnetz: 346
Fax: 04401 927-100
E-Mail: sandra.matzke@lkbra.de
Frau Ria Meinardus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 330
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-330
E-Mail: ria.meinardus@wesermarsch.de
Frau Dominika Piel
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-439
Telefon Festnetz: 439
E-Mail: dominika.piel@lkbra.de
Herr Ronald Plugge
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: ronald.plugge@lkbra.de
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-258
Telefon Festnetz: 258
Telefon Festnetz: 04401 927-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Fax: 04401 927-223
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-213
Telefon Festnetz: 213
Fax: 04401 92799-213
E-Mail: andrea.spiekermann@lkbra.de
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-290
Telefon Festnetz: 290
Fax: 04401 92799-290
E-Mail: astrid.wefer@lkbra.de
Herr Leon Weiß
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 715
Telefon Festnetz: 04401 927-715
E-Mail: leon.weiss@wesermarsch.de
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Allgem. Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-330
Kontaktperson
Frau Ria Meinardus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 330
Fax: 04401 92799-330
Telefon Festnetz: 04401 927-330
E-Mail: ria.meinardus@lkbra.de
Herr Rolf Kuhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 485
Telefon Festnetz: 04401 927-485
Fax: 04401 92799-485
E-Mail: rolf.kuhn@wesermarsch.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 / § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen
- Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechti-gung
- beglaubigter Handelsregisterauszug
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §12, §13 Absatz 4 und 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem ein Widerspruch erfolglos verlief.
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Kein gerichtliches Vorverfahren in Niedersachsen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
Taxen, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung, Personenbeförderung, Taxi