• Munster (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.

Beschreibung

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

Adresse

Hausanschrift

Am Sande 1

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 04131 742424

Fax: 04131 742180

E-Mail: service@lueneburg.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Niedersachsen: Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Keine

Hinweise für Niedersachsen: Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Keine

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 24.09.2020

Version

Technisch erstellt am 02.11.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Untersuchungsstelle, Sachverständiger, Boden, Bodenschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024