• Blomberg (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

Beschreibung

Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Heilbehandlung umfasst

  • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Versorgung mit Zahnersatz,
  • Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
  • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

zuständige Stelle

Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen ist durch den Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung übertragen worden. Das sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten.

Hinweise für Niedersachsen: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen ist durch den Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung übertragen worden. Das sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 08 44

31108 Hildesheim

Hausanschrift

Domhof 1

31134 Hildesheim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung ; Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)

Fax: 05121 304-611

E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

Weitere Informationen

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Version

Technisch erstellt am 29.05.2020

Technisch geändert am 27.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

Formulare

  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

Voraussetzungen

  • Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Bewegungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Beschäftigungstherapie
  • Belastungserprobung
  • Arbeitstherapie
  • Badekuren,
  • Ersatzleistungen,
  • Versehrtenleibesübungen,
  • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
  • Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
  • Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

Fristen

Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

Bearbeitungsdauer

Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

Kosten

Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

Version

Technisch erstellt am 02.11.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Ärztliche Behandlung, Bewegungstherapie, Badekuren, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung, Versehrtenleibesübungen, Zahnersatz, Krankenpflege, Hilfsmittel, Pauschale für Kleider- und Wäscheverschleiß, Zahnärztliche Behandlung, Belastungserprobung, Arbeitstherapie, Krankenbehandlung für Kriegsopfer, Beschäftigungstherapie, Sprachtherapie, Ersatzleistungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024