Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können nachts in einer Einrichtung versorgt werden.
Beschreibung
Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege können in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.
Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.
Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann
oder
- wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Hinweise für Niedersachsen: Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Für die Antragstellung: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Niedersachsen: Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Für die Antragstellung: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.10.2020
Stichwörter
Nachtpflege, Pflegeversicherung, teilstationäre Pflege