Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisstraßenmeisterei, Straßenmeisterei
Formulare
- Formularbezeichnung: nicht existent
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
Stichwörter
Gewässer, Rohrleistungsanlagen, Einleiten von Abwasser, Abwasseranlagen, Gewässerschutzbeauftragte