Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    3. die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
    4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

    einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

    Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.

    Ansprechpartner

    Amt für Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Ammerland)

    Technisch geändert am 03.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Ammerland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    • Formularbezeichnung: nicht existent
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Rohrleistungsanlagen, Abwasseranlagen, Gewässerschutzbeauftragte, Gewässer, Einleiten von Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)