Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    3. die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
    4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

    einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Hinweise für Delmenhorst: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz: Bestellung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

    Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 1

    27749 Delmenhorst

    Stadthaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 991156

    Fax: 04221 991256

    E-Mail: umwelt@delmenhorst.de

    Stichwörter

    Umweltamt, Umweltschutz

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2012

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Stadtgrün und Naturschutz

    Beschreibung

    Im Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz werden sämtliche Angelegenheiten rund um das Grün im Stadtgebiet bearbeitet.

    Der Bereich Stadtgrün ist zuständig für die städtischen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Mahnmale, Bäume, Sträucher und Pflanzflächen an Straßen, Wälder sowie Außenanlagen von Kindergärten, Schulen, Jugendhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Außerdem kümmert sich der Bereich um die Instandhaltung, Reparatur und regelmäßige Pflege der Anlagen. Die Pflegeaufgaben umfassen dabei zum Beispiel Rasenmähen, Strauch- und Baumschnitt, Schmuckpflanzungen, Reparaturen von und an Bänken, Schildern, Zäunen oder Wegen, Beseitigung von Müll und Vandalismusschäden, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch Baum- und Spielplatzkontrollen, Reinigung von Sandflächen, Reparatur und Ersatz von Spielgeräten und einiges mehr.

    Müssen ganze Anlagen oder große Bestandteile erneuert werden, übernimmt der Bereich Stadtgrün die Planungsleistungen bis hin zur Bauleitung und Abrechnung. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, werden dazu auch Landschaftsarchitekturbüros beauftragt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Auswahl und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, die Genehmigung von Veranstaltungen auf Grünflächen, die Organisation von Kränzen und vieles mehr.

    Der Bereich Naturschutz nimmt als Untere Naturschutz- und Untere Waldbehörde die der Stadt Delmenhorst gesetzlich übertragenen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz. Konkret beinhaltet dies zum Beispiel die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung und dem Artenschutz, die Erstellung von Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen, der Einsatz für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, Unterschutzstellung von für den Naturschutz wertvollen Flächen, Unterstützung und Beratung bei der Biotoppflege beispielsweise bei Wallhecken.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 1

    27749 Delmenhorst

    Stadthaus

    Kontakt

    Stichwörter

    Gartenamt, Grünflächenamt

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2017

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Formulare

    • Formularbezeichnung: nicht existent
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Abwasseranlagen, Gewässer, Einleiten von Abwasser, Rohrleistungsanlagen, Gewässerschutzbeauftragte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024