Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.
Hinweise für Delmenhorst: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz: Bestellung
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.
Ansprechpartner
Umwelt
Beschreibung
Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Umweltamt, Umweltschutz
Stadtgrün und Naturschutz
Beschreibung
Im Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz werden sämtliche Angelegenheiten rund um das Grün im Stadtgebiet bearbeitet.
Der Bereich Stadtgrün ist zuständig für die städtischen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Mahnmale, Bäume, Sträucher und Pflanzflächen an Straßen, Wälder sowie Außenanlagen von Kindergärten, Schulen, Jugendhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Außerdem kümmert sich der Bereich um die Instandhaltung, Reparatur und regelmäßige Pflege der Anlagen. Die Pflegeaufgaben umfassen dabei zum Beispiel Rasenmähen, Strauch- und Baumschnitt, Schmuckpflanzungen, Reparaturen von und an Bänken, Schildern, Zäunen oder Wegen, Beseitigung von Müll und Vandalismusschäden, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch Baum- und Spielplatzkontrollen, Reinigung von Sandflächen, Reparatur und Ersatz von Spielgeräten und einiges mehr.
Müssen ganze Anlagen oder große Bestandteile erneuert werden, übernimmt der Bereich Stadtgrün die Planungsleistungen bis hin zur Bauleitung und Abrechnung. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, werden dazu auch Landschaftsarchitekturbüros beauftragt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Auswahl und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, die Genehmigung von Veranstaltungen auf Grünflächen, die Organisation von Kränzen und vieles mehr.
Der Bereich Naturschutz nimmt als Untere Naturschutz- und Untere Waldbehörde die der Stadt Delmenhorst gesetzlich übertragenen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz. Konkret beinhaltet dies zum Beispiel die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung und dem Artenschutz, die Erstellung von Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen, der Einsatz für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, Unterschutzstellung von für den Naturschutz wertvollen Flächen, Unterstützung und Beratung bei der Biotoppflege beispielsweise bei Wallhecken.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtgruen@delmenhorst.de
Stichwörter
Gartenamt, Grünflächenamt
Formulare
- Formularbezeichnung: nicht existent
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
Stichwörter
Abwasseranlagen, Gewässer, Einleiten von Abwasser, Rohrleistungsanlagen, Gewässerschutzbeauftragte