Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lars Brammer
Herr Simon Heller
Frau Kamschilow
Frau Ronja Naujoks
Frau Linnea Zimmermann
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Albers
Herr Jens Klasen
Frau Lydia Oesselmann
Herr Joerg Seidel
Herr Kristijan Viduka
Formulare
- Formularbezeichnung: nicht existent
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
Stichwörter
Gewässer, Rohrleistungsanlagen, Einleiten von Abwasser, Abwasseranlagen, Gewässerschutzbeauftragte