Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer Beschäftigung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Beschreibung
Haben Sie vor, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder Ihren ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen? Dann können Sie sich in Deutschland qualifizieren, um Ihre fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben. Diese Qualifizierung ist auch im Zuge einer Beschäftigung in Deutschland möglich.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Qualifizierung im Rahmen einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu stellen. Sie müssen das Anerkennungsverfahren in Deutschland aktiv mitgestalten und ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter. Sie prüft,
- ob in einem nicht-reglementierten Beruf eine qualifizierte Beschäftigung erforderlich ist oder
- ob in einem reglementierten Beruf eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist und hier eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss Ihnen bestätigen, dass Sie über eine der folgenden ausländischen Berufsqualifikationen verfügen:
- mindestens zwei-jährige Ausbildung oder
- Hochschulabschluss, der in dem jeweiligen Staat anerkannt ist
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist befristet. Sie wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.
Hinweise für Salzgitter: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Anerkennung der Berufsqualifikation während Beschäftig
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Ausländerstelle
Aktuelles
Im Team Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter wird das Aufenthaltsrecht der hier lebenden Ausländer/innen geprüft, Aufenthaltstitel erteilt und Ausreisepflichten überwacht. Ausländer/innen können hier auch die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Um einen Termin bei der Ausländerstelle zu bekommen: Können Sie anrufen: Die Telefonnummer ihrer Ansprechpartnerin und ihres Ansprechpartners finden Sie unter dem Reiter Kontakt auf der Internetseite der Ausländerstelle der Stadt Salzgitter Oder: Können Sie das Kontaktformular ausfüllen.  Oder: Können Sie online einen Termin buchen. Fragen zur Einbürgerung: 05341 / 839-3221, Zimmer 011, E-Mail an einbuergerung@stadt.salzgitter.de
Kontakt
E-Mail: auslaenderstelle@stadt.salzgitter.de
Fax: 05341 8394932
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.)
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 11.09.2020
Stichwörter
Arbeitsplatzangebot, Einwanderung, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Bundesagentur für Arbeit, Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Sprachkenntnisse, Zustimmung, Ausländische Berufsqualifikationen, Anerkennungsverfahren, Einreise, Beschäftigung, Aufenthaltserlaubnis, Anerkennungspartnerschaft