Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
    99010019001009

    Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen

    Sie möchten an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen und zeitgleich arbeiten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis dafür erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Berufsqualifizierung noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines Anerkennungsverfahrens erhalten und begleitend eine qualifizierte Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf ausüben.

    Dafür müssen Sie sich verpflichten, nach der Einreise einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu stellen und das Verfahren aktiv zu betreiben. Zugleich muss der Arbeitgeber Ihnen die Wahrnehmung der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ermöglichen, zum Beispiel durch Freistellungen oder betriebliche Praktika.

    Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn:

    • Sie über eine in dem jeweiligen Staat anerkannte ausländische Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügen,
    • Sie über der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende deutsche Sprachkenntnisse verfügen,
    • der Arbeitgeber für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet ist und
    • in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

    Sie können zusätzlich zu der Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

    Zur Ausübung einer Beschäftigung in reglementierten Berufen muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, wenn bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Die hier erforderliche Berufsausübungserlaubnis soll dann im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erworben werden.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist befristetet und wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu 3 Jahren verlängert werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal des Landkreises Peine

    ID: L100040_667524611

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    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2025
    Technisch geändert am 11.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 1
    31224 Peine

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    Nicht angegeben

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Nicht angegeben

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.: Gebühr 100,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 09.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2020
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Arbeitsagentur für Arbeit, Ausländische Berufsqualifikation, Einwanderung, Beschäftigung, Berufsfachliche Kenntnisse, Konkretes Arbeitsplatzangebot, Qualifizierungsmaßnahmen, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Reglementierte Berufe, Anerkennungspartnerschaft, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, ZAB, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024