• Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung

Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland Anzeige erstmalig (EU)

Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.

Beschreibung

Das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erstmalig in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen.

zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Hochschulabschluss
  • Bescheinigung über Niederlassung als Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist

Formulare

  • Formulare: erstmalige Anzeige auswärtige Ing
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich nein, evtl. bei Ausgleichsmaßnahmen

Voraussetzungen

  • Nachweis Berufsqualifikation
  • Bescheinigung über Niederlassung als Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
  • die für den Beruf des Ingenieurs erforderliche Zuverlässigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

  • Maximal zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen
  • Ausnahme bei EU-Abschlüssen: wenn nachgewiesene Berufsqualifikation unter der nach § 6 NIngG erforderlichen zurückbleibt

Kosten

Anzeige zwischen 150 und 1.500 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Anzeige zieht zwingend die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieure nach sich.
  • Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Dienstleisterin oder der Dienstleister weiterhin, Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen und dabei die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, so hat sie oder er dies der Ingenieurkammer anzuzeigen. Hat sich die in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert, so hat die Dienstleisterin oder der Dienstleister dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente anzuzeigen.
  • Wenn bei einem Abschluss aus einem Mitgliedsstaat der EU wesentliche Berufsqualifikationsunterschiede festgestellt werden, können diese durch Ausgleichmaßnahmen geheilt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 01.10.2020

Technisch geändert am 14.07.2023

Stichwörter

- im Ausland ansässig, - Ingenieur, - erstmalige Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024